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   OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12   

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https://dejure.org/2013,670
OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12 (https://dejure.org/2013,670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2013 - 10 LA 21/12 (https://dejure.org/2013,670)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 10 LA 21/12 (https://dejure.org/2013,670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 53 S. 1 VO 796/2004/EG; Art. 9 Abs. 1 UAbs. 3 VO 3887/92/EWG
    Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die Anwendbarkeit der Vorschrift des Art. 53 S. 1 VO 796/2004/EG; Rücknahme der Bewilligung einer Betriebsprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 3887/92/EWG Art. 9 Abs. 1 UAbs. 3
    Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die Anwendbarkeit der Vorschrift des Art. 53 S. 1 VO 796/2004/EG; Rücknahme der Bewilligung einer Betriebsprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die Anwendbarkeit der Vorschrift des Art. 53 S. 1 VO 796/2004/EG; Rücknahme der Bewilligung einer Betriebsprämie

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 10 LA 184/10

    Unregelmäßigkeit; Vorsatz; vorsätzlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist nach dem Vorstehenden maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - 10 LA 184/10 -, juris, und Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 = AUR 2011, 104 zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung).

    Der auch im Unionsrecht geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt keine noch weitergehende Differenzierung der Sanktionsbestimmungen, zumal bereits eine Bagatell-Regelung vorhanden ist und der Gegenstand der Sanktionsbestimmungen einen Bereich der Leistungsverwaltung betrifft (Senatsbeschluss vom 4. April 2012, a.a.O.).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Dementsprechend betont auch der Europäische Gerichtshof, dass die Gemeinschaftsorgane im Agrarbereich über ein weites Ermessen verfügen (EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. I-4483, Rdnr. 39).
  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Auch nach der Rechtsprechung des EuGH zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems obliegt es den Betriebsinhabern, Beihilfeanträge nur für Flächen zu stellen, welche die Bedingungen für die Gewährung der betreffenden Beihilfe erfüllen, und die zuständigen Behörden über jede nach Antragstellung eintretende Änderung der Sachlage zu informieren (EuGH, Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053, Rdnr. 52).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    In diesem Zusammenhang reicht das bloße Aufzeigen einer - vermeintlich - fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, welche die vom Kläger angeführten Gerichte aufgestellt haben, zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2012 - BVerwG 7 BN 3.11 -, juris und Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 102).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 7 BN 3.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    In diesem Zusammenhang reicht das bloße Aufzeigen einer - vermeintlich - fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, welche die vom Kläger angeführten Gerichte aufgestellt haben, zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Divergenz nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2012 - BVerwG 7 BN 3.11 -, juris und Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 102).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 B 148.11

    Abweichungsrüge; Berufung auf allgemeine Grundsätze des Verwaltungs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Der Zulassungsgrund nach dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines der in dieser Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2012 - BVerwG 2 B 148.11 -, juris und Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 -, Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2010 - 10 LA 118/09

    Widerruf einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für ein Pflanzenschutzmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2011 - 10 LA 72/10 -, juris und vom 24. August 2010 - 10 LA 118/09 -, StoffR 2010, 287).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 10 ME 148/10

    Mit "Kartoffeln zur Herstellung von Stärke" bebaute Fläche als tatsächlich mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    In Fällen von Veränderungen nach Antragstellung ist nach dem Vorstehenden maßgebend, ob der Antragsteller es vorsätzlich unterlassen hat, der zuständigen Behörde Veränderungen mitzuteilen, die zu einem Auseinanderfallen von angemeldeter und tatsächlicher Anbaufläche geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - 10 LA 184/10 -, juris, und Senatsbeschluss vom 22. November 2010 - 10 ME 148/10 -, RdL 2011, 107 = AUR 2011, 104 zum Vorsatz nach Art. 52 Abs. 3 UAbs. 1 der Verordnung).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2011 - 10 LA 72/10 -, juris und vom 24. August 2010 - 10 LA 118/09 -, StoffR 2010, 287).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 10 LA 42/14

    Keine Befangenheit bei Ratsentscheidung zur Vorbereitung einer Konzessionsvergabe

    Der Zulassungsgrund nach dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines der in dieser Vorschrift aufgeführten Divergenzgerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. Senatsbeschl. v. 28.1.2013 - 10 LA 21/12 -, BzAR 2013, 108 ff.; RdL 2013, 109 ff.; AUR 2013, 184 ff.; juris, Rn. 15, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren

    Zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren Rückforderung wegen vorsätzlich unterlassener Änderungsmitteilung (wie Senatsbeschl. v. 28.1.2013 - 10 LA 21/12 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt etwa Beschl. v. 28.1.2013 - 10 LA 21/12 -, juris, Rn. 6 = BzAR 2013, 108 ff. = RdL 2013, 109 ff. = AUR 2013, 184 ff.) verlangt Art. 53 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 weder eine Betrugsabsicht noch einen Vorsatz in Bezug auf die Unrechtmäßigkeit der bewilligten Beihilfe.

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